Wem gehört die Kirche? Warum die Gemeinden mehr sind als Verwaltungseinheiten
Die evangelische Kirchenordnung, die Verantwortung der Presbyterien und die Frage, wie viel Mitbestimmung vor Ort möglich ist.
Ein weiterführender Beitrag zur Kirchenreform im Rheinland
Dieser Beitrag vertieft unseren Bericht „Kirchenreform: Wichtige Entscheidungen stehen bevor“ vom 4. November 2026. Während dort die anstehenden Synodenberatungen im Mittelpunkt stehen, geht es hier um die grundsätzliche Frage, wie unsere evangelische Kirche aufgebaut ist und welche Verantwortung ihre Leitungsgremien tragen.
Die Evangelische Kirche steht vor weitreichenden Veränderungen. Weniger Mitglieder, sinkende Einnahmen und zunehmende personelle Engpässe machen neue Wege der Zusammenarbeit erforderlich.
Auch die Kirchenkreise Wied und Altenkirchen bereiten einen Zusammenschluss vor. Am 13. und 14. November 2026 stehen dazu wichtige Beratungen und Entscheidungen an.
Doch bei aller Diskussion über Finanzen, Personal und Verwaltungsstrukturen gerät eine grundsätzliche Frage leicht aus dem Blick:
Wie ist unsere evangelische Kirche eigentlich aufgebaut – und wer trägt in ihr die Verantwortung?
Ein Blick in die Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland eröffnet dazu interessante Perspektiven.
Eine Kirche, die von ihren Gemeinden her gedacht ist
Die Evangelische Kirche im Rheinland ist keine Organisation, in der sämtliche Entscheidungen von einer zentralen Führung nach unten weitergegeben werden.
Ihr Aufbau folgt dem sogenannten presbyterial-synodalen Prinzip.
Dahinter steht ein wesentliches Merkmal evangelischen Kirchenverständnisses: Die Leitung der Kirche erfolgt durch gewählte beziehungsweise kirchenordnungsgemäß gebildete Gremien, in denen unterschiedliche Verantwortliche gemeinsam beraten und entscheiden.
Drei Ebenen prägen diesen Aufbau:
- Die Kirchengemeinde mit ihrem Presbyterium als örtlichem Leitungsorgan.
- Der Kirchenkreis mit seiner Kreissynode und seinem Kreissynodalvorstand.
- Die Landeskirche mit ihrer Landessynode und Kirchenleitung.
Diese Ebenen stehen nicht unabhängig nebeneinander. Sie sind miteinander verbunden, haben unterschiedliche Aufgaben und tragen jeweils eigene Verantwortung.
Die Kirchengemeinde ist dabei weit mehr als eine örtliche Verwaltungsstelle. Hier findet kirchliches Leben statt: in Gottesdiensten, in der Seelsorge, in der Kirchenmusik, in der Kinder- und Jugendarbeit und nicht zuletzt im ehrenamtlichen Engagement vieler Menschen.
Was die Kirchenordnung ausdrücklich festlegt
Besonders aufschlussreich ist Artikel 2 der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland.
Dort werden Grundsätze beschrieben, die für das Verhältnis zwischen Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und Landeskirche maßgeblich sind.
So regeln die Kirchengemeinden ihre Angelegenheiten im Rahmen der synodalen Gemeinschaft selbstständig.
Die Kirchenkreise wiederum haben die Aufgabe, die Arbeit der Kirchengemeinden und ihre Zusammenarbeit zu fördern und zu unterstützen.
Größere Aufgaben, die einzelne Gemeinden nicht ausreichend bewältigen können, werden auf der Ebene der Kirchenkreise übernommen.
Dahinter steht ein nachvollziehbarer Gedanke:
Nicht alles muss eine Kirchengemeinde allein leisten. Aber auch nicht alles muss zentral organisiert werden, was vor Ort gut funktioniert.
Gerade in Zeiten weitreichender Strukturreformen verdient dieser Grundsatz besondere Aufmerksamkeit.
Das Presbyterium – Leitung und Verantwortung vor Ort
Die Leitung einer Kirchengemeinde liegt beim Presbyterium.
Artikel 14 der Kirchenordnung beschreibt seine Aufgaben. Dazu gehören unter anderem Entscheidungen über die Gemeindearbeit, den Haushalt, örtliche Pfarrstellenbesetzungen und die Gebäude der Gemeinde.
Damit trägt das Presbyterium eine erhebliche Verantwortung.
Diese Verantwortung besteht nicht nur gegenüber den übergeordneten kirchlichen Gremien und den geltenden Regelungen. Sie betrifft auch die Menschen, deren kirchliches Leben durch seine Entscheidungen gestaltet wird.
Das Presbyterium ist deshalb nicht lediglich eine Stelle, die Beschlüsse anderer Gremien ausführt.
Es ist das Leitungsorgan der eigenen Kirchengemeinde.
Daraus ergibt sich zugleich die Frage, wie diese Leitung ihre Entscheidungen erklärt, Fragen aufnimmt und das Gespräch mit den Gemeindemitgliedern gestaltet.
Denn Leitung bedeutet nicht nur, Entscheidungen zu treffen. Sie bedeutet auch, Vertrauen zu schaffen.
Welche Rolle spielen die Gemeinde-mitglieder?
Die Kirchenordnung sieht ausdrücklich vor, dass Gemeindemitglieder am Leben und an den Entscheidungen ihrer Gemeinde beteiligt werden.
Ein wichtiges Instrument ist dabei die Gemeindeversammlung.
Nach Artikel 18 der Kirchenordnung muss das Presbyterium mindestens einmal jährlich zu einer solchen Versammlung einladen.
Dort soll über die Arbeit der Kirchengemeinde und die Gesamtlage der Kirche berichtet und beraten werden.
Bemerkenswert ist dabei eine weitere Bestimmung: Das Presbyterium muss die Ergebnisse der Gemeindeversammlung in eigener Verantwortung beraten und die Gemeinde in geeigneter Weise über seine Entscheidungen unterrichten.
Die Gemeindeversammlung ersetzt somit nicht das Presbyterium. Sie ist aber auch keine bloße Informationsveranstaltung, bei der die Anwesenden lediglich zuhören sollen.
Sie bietet Raum für Fragen, Anregungen, Kritik und gemeinsame Überlegungen.
Eine Kirche, die von der Beteiligung ihrer Mitglieder lebt, sollte diese Möglichkeiten nicht nur formal erfüllen, sondern aktiv nutzen.
Kirchenreform: Was bedeutet das für Feldkirchen-Altwied?
Im Mittelpunkt der bevorstehenden Synodenberatungen steht der geplante Zusammenschluss der Kirchenkreise Wied und Altenkirchen zum Evangelischen Kirchenkreis Rhein-Westerwald.
Der neue Kirchenkreis soll zum 1. Januar 2028 entstehen.
Diese Fusion betrifft zunächst die Ebene der Kirchenkreise. Eine automatische Zusammenlegung der zugehörigen Kirchengemeinden ist damit nicht verbunden.
Auch Feldkirchen-Altwied würde weiterhin als eigenständige Kirchengemeinde bestehen.
Dennoch können die Folgen der Neuordnung vor Ort spürbar werden.
Das betrifft beispielsweise die finanziellen Rahmenbedingungen, die Zusammenarbeit in größeren Regionen und die künftige pastorale Versorgung.
Welche konkreten Auswirkungen entstehen, hängt von weiteren Beschlüssen und ihrer Umsetzung ab.
Gerade deshalb ist es wichtig, zwischen bereits getroffenen Entscheidungen, anstehenden Beschlüssen und längerfristigen Planungen zu unterscheiden.
Nicht nur die Strukturen verändern sich
Eine Fusion kann durchaus sinnvoll sein.
Gemeinsame Verwaltungsaufgaben, abgestimmte Personalplanung und eine engere Zusammenarbeit können dazu beitragen, begrenzte Ressourcen besser einzusetzen.
Das sollte nicht grundsätzlich infrage gestellt werden.
Allerdings wäre es zu kurz gedacht, den Erfolg einer Kirchenreform allein an eingesparten Kosten, zusammengelegten Einrichtungen oder neuen Zuständigkeiten zu messen.
Eine entscheidende Frage lautet vielmehr:
Werden die Kirchengemeinden durch die neuen Strukturen tatsächlich gestärkt?
Können sie ihre Aufgaben weiterhin erfüllen? Bleibt das kirchliche Leben vor Ort lebendig? Und haben die Menschen, die sich für ihre Gemeinde engagieren, auch künftig genügend Raum, deren Entwicklung mitzugestalten?
Eine Reform, die organisatorisch funktioniert, muss nicht automatisch auch eine Reform sein, die von den Menschen angenommen wird.
Zuhören gehört zur Verantwortung
In der Gemeindeversammlung von Feldkirchen-Altwied im vergangenen Sommer wurde die bevorstehende Neuordnung bereits angesprochen.
Viele Einzelheiten waren damals noch offen. Entsprechend schwierig war es, die möglichen Folgen für die eigene Gemeinde einzuschätzen.
Inzwischen liegen umfangreichere Informationen und Unterlagen vor.
Das schafft neue Möglichkeiten, Fragen zu stellen und Zusammenhänge besser zu verstehen.
Dabei sollte nicht der Eindruck entstehen, kritische Nachfragen richteten sich grundsätzlich gegen die Verantwortlichen oder gegen notwendige Veränderungen.
Wer nach den Folgen einer Reform fragt, kann dies gerade deshalb tun, weil ihm die Zukunft seiner Gemeinde am Herzen liegt.
Umgekehrt verdienen auch diejenigen Anerkennung, die in Presbyterien, Synoden und kirchlichen Verwaltungen unter schwierigen Bedingungen Verantwortung übernehmen.
Beide Perspektiven gehören zusammen.
Ein vertrauensvoller Reformprozess braucht verantwortliche Leitung – und die Bereitschaft, zuzuhören.
Eine Frage, die über die Fusion hinausgeht
Die Evangelische Kirche im Rheinland hat sich mit ihrer presbyterial-synodalen Ordnung bewusst eine Struktur gegeben, in der Verantwortung geteilt und auf verschiedenen Ebenen wahrgenommen wird.
Dieses Prinzip sollte gerade dann erkennbar bleiben, wenn sich die äußeren Strukturen verändern.
Es geht deshalb nicht um ein Gegeneinander von Kirchengemeinde und Kirchenkreis.
Es geht darum, wie beide Ebenen ihre jeweiligen Aufgaben so erfüllen können, dass kirchliches Leben auch in Zukunft möglich bleibt.
Für Feldkirchen-Altwied könnte die gegenwärtige Reformdiskussion daher auch eine Gelegenheit sein, grundsätzlicher über die eigene Gemeinde nachzudenken.
Was soll vor Ort erhalten bleiben? Welche Veränderungen sind sinnvoll? Welche Aufgaben lassen sich gemeinsam besser erfüllen? Und wie können Gemeindemitglieder an diesem Prozess beteiligt werden?
Diese Fragen verdienen einen offenen Austausch.
Reformieren heißt auch, miteinander im Gespräch zu bleiben
Die bevorstehenden Synoden werden wichtige Weichen für die organisatorische Zukunft der Kirchenkreise Wied und Altenkirchen stellen.
Damit werden jedoch nicht alle Fragen zur Zukunft der einzelnen Kirchengemeinden beantwortet sein.
Die eigentliche Bewährungsprobe wird auch darin liegen, ob es gelingt, aus neuen Strukturen ein lebendiges und vertrauensvolles Miteinander entstehen zu lassen.
Die Kirchenordnung liefert dafür eine wichtige Grundlage.
Aber keine Kirchenordnung kann das persönliche Gespräch ersetzen.
Vielleicht ist das eine der wichtigsten Aufgaben der Kirchenreform: nicht nur Zuständigkeiten neu zu ordnen, sondern das Vertrauen zwischen den Verantwortlichen und den Menschen in den Gemeinden zu stärken.
Eine Kirche, die gemeinsam ihre Zukunft gestalten will, muss dafür den Dialog offenhalten.
Quellen und weiterführende Informationen
- Evangelische Kirche im Rheinland: Kirchenordnung, insbesondere Artikel 2 (presbyterial-synodale Gemeinschaft), Artikel 13 (Gemeindemitglieder), Artikel 14 (Aufgaben des Presbyteriums) und Artikel 18 (Gemeindeversammlung).
- Evangelischer Kirchenkreis Wied: Informationen zum Fusionsprozess Wied–Altenkirchen.
- Evangelischer Kirchenkreis Altenkirchen: Ankündigung der Kreissynoden am 13. und 14. November 2026.
Redaktioneller Hinweis: Dieser Beitrag beschreibt die Kirchenordnung und den Stand des Reformprozesses vor den Synodentagungen im November 2026. Eine Bewertung der dort getroffenen Beschlüsse bleibt der anschließenden Berichterstattung vorbehalten.




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