Schlichten statt Richten…

„Schlichten statt Richten“ – Im Gespräch mit der Schiedsperson für Neuwied III (Feldkirchen)

🕊 Wenn Nachbarn sich streiten, hilft ein ruhiges Gespräch oft mehr als ein Urteilsspruch.

Für viele Konflikte braucht es kein Gericht – sondern jemanden, der zuhört, vermittelt und Lösungen auf Augenhöhe findet. Genau das ist die Aufgabe der Schiedsperson, die in jedem Stadtteil ehrenamtlich tätig ist.
In Feldkirchen übernimmt Michael Leibauer diese wichtige Funktion. Im Interview erklärt er, wie Schlichtung in der Praxis abläuft, wann sie sinnvoll ist – und warum es sich lohnt, Streitigkeiten frühzeitig anzusprechen.

1. Welche Aufgaben übernimmt eine Schiedsperson konkret im Amtsbezirk Neuwied III (Feldkirchen)?

Das Motto lautet: „Schlichten statt Richten.“
Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten soll versucht werden, Probleme möglichst auf kleinster Ebene und im Gespräch zu lösen.
Typische Themen sind Ruhestörungen, Überwuchs von Bäumen und Büschen oder verbale Auseinandersetzungen.
Auch wenn der offizielle Ablauf eigentlich anders vorgesehen ist, versuche ich zunächst, mit den betroffenen Parteien persönlich zu reden, bevor ein formelles Verfahren eingeleitet wird.

2. Welche typischen Fälle landen bei Ihnen, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt?

Am häufigsten geht es um Ruhestörungen, Beleidigungen oder Ärger wegen überwuchernder Grundstücksbepflanzung.
Vereinzelt kommt es auch zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter.

3. Wie läuft ein Schlichtungsverfahren ab – von der Antragstellung bis zur Einigung?

Nach einem ersten Gespräch wird ein schriftlicher Antrag gestellt. Nach Zahlung der Gebühr von 15 Euro beginnt das Verfahren.
Der Streitgegner wird zu einem Schlichtungsgespräch eingeladen. Wenn beide Parteien erscheinen, wird versucht, eine Einigung in Form eines Vergleichs zu erreichen. Kommt keine Einigung zustande, erhält der Antragsteller eine Erfolgslosigkeitsbescheinigung. Liegt eine Straftat zugrunde, kann danach privat Klage eingereicht werden.

4. Welche Vorteile hat das Schiedsverfahren im Vergleich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung?

Ein Schiedsverfahren ist wesentlich kostengünstiger:
Die Gebühr beträgt 15 Euro, bei einem Vergleich 30 Euro (plus eventuelle Portokosten). Ein Gerichtsverfahren kostet dagegen ein Vielfaches.
Außerdem ist die Atmosphäre bei einer Schlichtung oft viel entspannter und persönlicher – was sich meist positiv auf das Ergebnis auswirkt.

5. Gibt es Themenbereiche, in denen eine Schiedsperson nicht zuständig ist?

Zuständig ist die Schiedsperson unter anderem bei:

Darüber hinaus geht es häufig um nachbarschaftliche Konflikte, die keine strafrechtliche Relevanz haben.

6. Wie häufig kommt es in Ihrem Bezirk zu Schlichtungen – und wie hoch ist die Erfolgsquote?

Im Jahr gibt es etwa fünf bis sechs sogenannte „Tür-und-Angel-Fälle“, bei denen sich die Angelegenheit schon im Vorgespräch erledigt.
Daneben werden drei bis fünf formelle Schiedsverfahren geführt.
Die Erfolgsquote liegt bei rund 30 Prozent – also in fast jedem dritten Fall gelingt eine gütliche Einigung.

7. Wie wird man eigentlich Schiedsperson – welche Voraussetzungen oder Qualifikationen braucht man?

Man kann sich nach öffentlicher Ausschreibung bewerben, häufig erfolgt aber auch eine Anfrage über eine der Fraktionen im Stadtrat.
Die Wahl übernimmt dann der Stadtrat.
Voraussetzungen sind:

8. Welche persönlichen Fähigkeiten sind besonders wichtig für diese Tätigkeit?

Entscheidend ist eine offene Kommunikation auf Augenhöhe.
Man sollte zuhören können, ruhig bleiben und neutral eingreifen, wenn ein Gespräch zu eskalieren droht.
Empathie und Geduld sind oft die halbe Miete.

9. Wie sieht die Zusammenarbeit mit Gerichten, Anwälten oder anderen Institutionen aus?

Ich kann nur von einer sehr guten und konstruktiven Zusammenarbeit mit allen genannten Institutionen sprechen.
Das Miteinander funktioniert reibungslos.

10. Was motiviert Sie persönlich, dieses Ehrenamt auszuüben?

Wie eingangs gesagt: „Schlichten statt Richten.“
Wenn es gelingt, rechtzeitig zu vermitteln und eine zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten zu finden, ist das ein echter Erfolg.
Solche Momente sind Motivation genug, weiterzumachen und das Ehrenamt mit Überzeugung auszuüben.

Fazit

Das Schiedsamt leistet einen wichtigen Beitrag für den sozialen Frieden im Stadtteil. Es hilft, Streitigkeiten zu entschärfen, bevor sie vor Gericht landen – mit viel Fingerspitzengefühl, Sachverstand und Engagement.
Wer selbst ein Anliegen hat, kann sich vertrauensvoll an die Schiedsperson für Neuwied III (Feldkirchen) wenden.
Weitere Informationen gibt es über das Bürgerbüro Feldkirchen oder auf der Webseite der Stadt Neuwied.

zur Person

Michael Leibauer

Michael Leibauer Schiedsperson für den Amtsbezirk Neuwied III (Feldkirchen)
📍 Zuständig für Feldkirchen, Gönnersdorf, Irlich und Umgebung
📬 Kontakt: über das Bürgerbüro Feldkirchen oder die Stadtverwaltung Neuwied oder:

Direktkontakt:
Michael Leibauer
Tel 02631 76753
Mobil 0177 3868200
📬 E-Mail m.leibauer@t-online.de Stellvertretend: Dieter Bleidt
Tel 02631 / 957715 Mobil 0163 6177100
🕰 Sprechzeiten: nach Vereinbarung

Unser Dank für Ihr Engagement

Wir danken Michael Leibauer herzlich für seine Zeit und seine ausführlichen Antworten sowie sein langjähriges Engagement als Schiedsperson im Amtsbezirk Neuwied III (Feldkirchen).